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Evangelische Kirche in Deutschland > EKHN > Propstei Rheinhessen > Dekanat Mainz > Ev. Kirchengemeinde Ober-Olm & Klein-Winternheim |
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Pfarramt |
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Pfarramtliche Aufgaben der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Kirchengemeinde Pfarrerinnen und Pfarrer sind zum kirchlich geordneten öffentlichen Dienst am Wort in Verkündigung und Sakramentverwaltung berufen. Dies geschieht vor allem in Gottesdiensten, Seelsorge und Unterweisung. Sie nehmen die Amtshandlungen der Taufe, der Trauung, der Beerdigung sowie die Aufnahme in die Kirche vor und erteilen auch die Erlaubnis, wenn eine Amtshandlung durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer vorgenommen werden soll. Sie unterstützen und beraten Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren und andere dazu beauftragte Gemeindeglieder in der Teilhabe am Dienst der Verkündigung. Pfarrerinnen und Pfarrer sind zur Teilnahme an den Dekanatskonferenzen und an den gesamtkirchlichen Pastoralkollegs sowie zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet. Neben diesen Aufgaben sind Pfarrerinnen und Pfarrer noch für weitere pfarramtliche Verwaltungsaufgaben verantwortlich:
Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht der zuständigen Dekane und Dekaninnen. Pfarrerinnen und Pfarrer sind von Amts wegen Mitglieder im Kirchenvorstand. Sofern sich kein gewähltes Kirchenvorstandsmitglied zur Übernahme des Vorsitzes bereit erklärt, müssen sie den Vorsitz im Kirchenvorstand selbst übernehmen, andernfalls den stellvertretenden Vorsitz. Somit haben sie zwei Aufgaben inne, einerseits die Wahrnehmung pfarramtlicher Aufgaben, andererseits Führungsaufgaben im Kirchenvorstand. Einige Aufgabenbereiche von Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern sind mit denen des Kirchenvorstandes eng verzahnt. Diese bedürfen einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen:
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