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Pfarramt

Ulrich Dahmer
Pfarrer in unserer Gemeinde

Pfarramtliche Aufgaben der Pfarrerinnen und Pfarrer in der Kirchengemeinde

Pfarrerinnen und Pfarrer sind zum kirchlich geordneten öffentlichen Dienst am Wort in Verkündigung und Sakramentverwaltung berufen. Dies geschieht vor allem in Gottesdiensten, Seelsorge und Unterweisung.

Sie nehmen die Amtshandlungen der Taufe, der Trauung, der Beerdigung sowie die Aufnahme in die Kirche vor und erteilen auch die Erlaubnis, wenn eine Amtshandlung durch eine andere Pfarrerin oder einen anderen Pfarrer vorgenommen werden soll.

Sie unterstützen und beraten Pfarrdiakoninnen und Pfarrdiakone, Prädikantinnen und Prädikanten, Lektorinnen und Lektoren und andere dazu beauftragte Gemeindeglieder in der Teilhabe am Dienst der Verkündigung.

Pfarrerinnen und Pfarrer sind zur Teilnahme an den Dekanatskonferenzen und an den gesamtkirchlichen Pastoralkollegs sowie zur Erteilung von Religionsunterricht verpflichtet.

Neben diesen Aufgaben sind Pfarrerinnen und Pfarrer noch für weitere pfarramtliche Verwaltungsaufgaben verantwortlich:

  • Führen der Kirchenbücher
  • Kirchliches Beurkundungswesen
  • Führen der Pfarrchronik
  • Siegelführung für pfarramtliche Zwecke

Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer unterliegen der allgemeinen Dienstaufsicht der zuständigen Dekane und Dekaninnen.

Pfarrerinnen und Pfarrer sind von Amts wegen Mitglieder im Kirchenvorstand. Sofern sich kein gewähltes Kirchenvorstandsmitglied zur Übernahme des Vorsitzes bereit erklärt, müssen sie den Vorsitz im Kirchenvorstand selbst übernehmen, andernfalls den stellvertretenden Vorsitz. Somit haben sie zwei Aufgaben inne, einerseits die Wahrnehmung pfarramtlicher Aufgaben, andererseits Führungsaufgaben im Kirchenvorstand.

Einige Aufgabenbereiche von Gemeindepfarrerinnen und -pfarrern sind mit denen des Kirchenvorstandes eng verzahnt. Diese bedürfen einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit. Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen:

  • Die Pfarrerin oder der Pfarrer muss darauf achten, dass die in der Gemeinde eingerichteten Dienste ordentlich und treu verwaltet werden. Sie sind also mitverantwortlich dafür, dass das Gemeindeleben dem Auftrag der Kirche entspricht.
     
  • Die Leitung des Gottesdienstes ist dem Pfarramt zugeordnet, für die Gottesdienstordnung ist aber der Kirchenvorstand zuständig. Pfarrerinnen und Pfarrer müssen sich daher an die bestehende Gottesdienstordnung halten.
     
  • Für die Gestaltung des Konfirmandenunterrichts sind Pfarrerinnen und Pfarrer zuständig. Ziele und Inhalte der Konfirmandenarbeit sind jedoch mit dem Kirchenvorstand einvernehmlich zu regeln.